Die Environmental Protection Agency (EPA) regelt die Kennzeichnung aller antimikrobiellen Produkte und die damit verbundenen Wirksamkeitsangaben. Die Formulierungen und Behauptungen auf jedem Etikett müssen durch umfangreiche wissenschaftliche Daten belegt werden, die der EPA im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pestizide vorgelegt werden.